So beantragen Sie ein J-1-Visum für die Vereinigten Staaten

Ein J-1-Visum ist ein Visum, das Sie beantragen müssen, wenn Sie ein Praktikum in den USA absolviert haben. Ein J-1-Visum ist gesetzlich vorgeschrieben und Sie müssen das Visum daher genehmigt haben, bevor alles in Kraft ist. Ihr J-1-Visum muss von einem J-1-Visumsponsor ausgestellt werden. Sie können die Liste der J-1-Visumsponsoren auf der Website der US-Regierung einsehen.

In Dänemark gibt es auch Organisationen, die Ihnen von Anfang bis Ende helfen können. Hier können wir empfehlen, eine Organisation wie Studysea zu verwenden, die sich auf diesen Service spezialisiert hat.

Wer kann ein J-1-Visum verwenden?

Ein J-1-Visum richtet sich an Personen, die selbst einen Praktikums- oder Traineeplatz gefunden haben und nun Unterstützung bei der Beantragung eines J-1-Visums benötigen.

Bevor Sie mit der Beantragung eines J-1-Visums beginnen, sollten Sie prüfen, ob das Unternehmen, bei dem Sie ein Praktikum absolvieren möchten, die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Das Unternehmen hat eine „Employer Identification Number“
  • Das Unternehmen ist versichert
  • Umsatz für mindestens 3 Millionen USD oder mindestens 25 Mitarbeiter
  • Das Praktikum muss mindestens 50% amerikanische Angestellte haben
  • Die Hauptsprache des Unternehmens muss Englisch sein und die Website des Unternehmens muss auf Englisch sein
  • Das Unternehmen muss ein „Formular DS-7002 – Ausbildungs- / Praktikumsplan (T / IPP)“ ausgefüllt haben.
  • Das Unternehmen muss zustimmen, dass die Studierenden eine Einstiegsausbildung und Erfahrung anstreben und dass die Vermittlung der Studierenden auf den einzelnen Studierenden / Auszubildenden abgestimmt sein muss
  • Das Unternehmen muss zustimmen, dass der Student / Praktikant an einem den Fähigkeiten und Erfahrungen des Studenten angepassten Ort vermittelt wird
  • Der im „DS-7002 Training/Praktikum Placement Plan“ des Unternehmens aufgeführte Vorgesetzte muss beim Praktikum physisch anwesend sein
  • Das Unternehmen muss den Visa-Sponsor unverzüglich informieren, wenn Bedenken bezüglich Änderungen oder Abweichungen vom T/IPP-Programm bestehen, und das Unternehmen muss den Visa-Sponsor sofort kontaktieren, wenn Notfälle im Umfeld des Studenten / Praktikanten auftreten.
  • Das Unternehmen muss alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einhalten
  • Das Unternehmen muss alle vom Sponsor aufgestellten Regeln und Vorschriften für das Praktikumsprogramm einhalten, einschließlich der Durchführung aller obligatorischen Programmbewertungen.
  • Auf der Praktikumsstelle müssen ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen
  • Bei Gastunternehmen mit mehr als einem Auszubildenden/Studenten müssen mindestens 5 Vollzeitbeschäftigte pro Student vorhanden sein