Dänische Staatsbürger können sich maximal 90 Tage am Stück visumfrei in den USA aufhalten. Vor dem Abflug mit dem Flugzeug benötigen Sie ein genehmigtes ESTA-Visum. ESTA steht grundsätzlich allen dänischen Staatsbürgern zur Verfügung, Sie müssen jedoch ein reguläres Visum über die US-Botschaft beantragen, wenn:
- Ihr ESTA-Antrag wurde abgelehnt (Sie können keinen Grund dafür erhalten)
- Sie haben sich zuvor länger als erlaubt in den USA aufgehalten, Ihnen wurde zuvor ein Visum verweigert, Sie wurden bereits bestraft oder leiden an bestimmten Krankheiten.
- Sie waren in Nordkorea, Iran, Irak, Sudan, Syrien, Libyen, Somalia oder Jemen seit d. 1. März 2011. Wenn es im Zusammenhang mit Dienstzwecken stand, zB wenn Sie mit dem dänischen Militär entsandt wurden, können Sie trotzdem ESTA beantragen.
Wenn Sie an diesen Krankheiten leiden, können Sie kein ESTA erhalten
Sie können nicht in die USA einreisen, wenn Sie an folgenden Krankheiten leiden:
- Schanker
- Tripper
- Leistengranulom
- Lepra, ansteckend
- Lymphogranuloma venereum
- Syphilis (infektiöses Stadium)
- Tuberkulose (aktiv)
Wenn Sie geheilt sind oder sich nicht mehr in einem infektiösen Stadium befinden, können Sie durchaus ein ESTA beantragen, müssen jedoch ein ärztliches Attest mitbringen.
Wenn Sie zuvor bestraft wurden
Wenn Sie bereits verurteilt wurden, ist es nicht empfehlenswert, ein ESTA zu beantragen, da Sie in den meisten Fällen abgelehnt werden. Auch wenn die Strafe länger als 10 Jahre zurückliegt, sind Sie immer noch vorher bestraft und können daher kein ESTA beantragen.
Auch wenn Sie ohne Verurteilung festgenommen wurden, kann es vorkommen, dass Ihr ESTA-Antrag abgelehnt wird.
Wenn Sie gegen das Verkehrsrecht verstoßen haben, können Sie durchaus mit einem ESTA reisen, wenn dies nicht zu einer Festnahme oder Strafe geführt hat.
Mein ESTA wurde abgelehnt oder ich kann kein ESTA beantragen
Wenn Ihr ESTA verweigert wurde oder Sie kein ESTA beantragen können, müssen Sie über die US-Botschaft ein reguläres Touristenvisum beantragen.
Als dänischer Staatsbürger wird empfohlen, über die US-Botschaft in Kopenhagen ein „Nichteinwanderungsvisum“ zu beantragen. Sie können dieses Visum als Tourist, Geschäftsreisender, Student oder als Spezialist verwenden, der sich für einen bestimmten Zeitraum in den USA aufhalten möchte.
Im Zusammenhang mit der Beantragung dieses Visums müssen Sie an einem Termin bei der US-Botschaft in Kopenhagen teilnehmen, bei dem Sie nachweisen müssen, dass Sie eine starke Verbindung zu Dänemark haben und nach Ihrem vorübergehenden Aufenthalt die USA wieder verlassen wollen.
Als Tourist oder Geschäftsreisender, der aus dem einen oder anderen Grund kein ESTA erhalten kann, muss ein B-1 / B-2 Besuchervisum beantragt werden.
Welche Arten von Visa kann ich beantragen
Es ist wichtig, dass Sie im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt in den USA das richtige Visum beantragen. Für die USA gibt es folgende Visa:
- Geschäfts- und Touristenvisum
- Arbeitsvisum
- Studienvisum
- Visum für einen Austauschbesuch
- Transit- / Schiffsbesatzungsvisum
- Visa für religiöse Berufe
- Visum für Dienstausfall
- Journalisten- und Medienvisum
- Visa für Vertragshändler und Vertragsinvestoren