So füllen Sie das ESTA-Antragsformular aus

Bei der Beantragung von ESTA ist es wichtig, das Antragsformular korrekt auszufüllen. Wenn die Angaben in Ihrem Antrag nicht mit denen in Ihrem Reisepass übereinstimmen, besteht die Gefahr, dass Ihnen die Beförderung verweigert wird. Das Antragsformular finden Sie hier.

Wie fülle ich das ESTA-Formular aus?

Um das ESTA-Antragsformular auszufüllen, führen Sie die folgenden Schritte aus:

Schritt 1: Passinformationen

In diesem Schritt müssen Sie Ihre Passinformationen eingeben. Es ist wichtig, dass alle Informationen in Ihrem Reisepass übereinstimmen, da Ihre ESTA-Genehmigung mit Ihrer Reisepassnummer verknüpft ist.

Denken Sie daran, zu überprüfen, ob die Informationen in Ihrem Antrag genau mit denen im maschinenlesbaren Bereich am unteren Rand Ihres Reisepasses übereinstimmen.

Hier müssen Sie folgende Informationen eingeben:

  • Vorname
  • Nachname
  • Sex
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort – muss wie in Ihrem Reisepass angegeben angegeben werden.
  • Geburtsland
  • Ausweisnummer
  • Staatsbürgerschaftsland
  • Ausstellungsland – d. h. das Land, das Ihren Reisepass ausgestellt hat; in der Regel handelt es sich um dasselbe Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
  • Ausgabedatum
  • Haltbarkeitsdatum

Schritt 2: Zweite Staatsbürgerschaft

Wenn Sie mehr als eine Staatsbürgerschaft besitzen, tragen Sie hier die anderen Staatsbürgerschaften ein.

Schritt 3: E-Mail-Adresse

Hier müssen Sie die E-Mail-Adresse eingeben, unter der Sie die Antwort auf Ihren ESTA-Antrag erhalten. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse ohne Rechtschreibfehler eingeben, da Sie sonst keine Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten.

Schritt 4: Persönliche Daten

In diesem Schritt müssen Sie zunächst angeben, ob Sie andere Namen oder Decknamen haben und ob Ihnen ein Reisepass oder Personalausweis aus anderen Ländern ausgestellt wurde.

Geben Sie dann Ihre Kontaktdaten ein:

  • Die Anschrift
  • Stadt
  • Region – hier müssen Sie angeben, in welcher Region Sie leben (zB „Die Hauptstadt“).
  • Telefontyp – verwenden Sie Ihr Telefon zu Hause oder am Arbeitsplatz?
  • Ländervorwahl – Wenn Sie eine dänische Nummer verwenden, wählen Sie „DÄNEMARK (DNK) (+45)“.
  • Telefonnummer – hier müssen Sie Ihre Telefonnummer ohne Ländervorwahl eingeben.
  • Soziale Medien – hier können Sie Ihre Profile in sozialen Medien eingeben oder „Ich nutze keine sozialen Medien“ auswählen.
  • GE-Mitgliedschaft – Sind Sie Mitglied des Global Entry-Programms. Falls nicht oder wenn Sie sich nicht sicher sind, wählen Sie einfach „Nein“.

Eltern:

  • Nachname des Vaters
  • Vorname des Vaters
  • Nachname der Mutter
  • Vorname der Mutter

Informationen zur Beschäftigung:

  • Name des Arbeitgebers – Name des Unternehmens, für das Sie arbeiten oder für das Sie gearbeitet haben
  • Firmenadresse
  • Stadt
  • Region
  • Land

Schritt 5: Reisedetails

In diesem Schritt müssen Sie angeben, ob Sie in den USA Halt machen oder ob Sie die USA als Endziel haben. Wenn die USA Ihr endgültiges Ziel sind, geben Sie die folgenden Informationen zu Ihrem US-Ansprechpartner ein (wenn Sie keinen US-Ansprechpartner haben, können Sie stattdessen „UNKNOWN“ und „0000“ in das Telefonfeld eingeben).

Kontaktinformationen:

  • Name
  • Die Anschrift
  • Stadt
  • Bundesland
  • Landesvorwahl
  • Telefonnummer

Jeder, der entweder in die USA reist oder nur dort anhält, muss einen Notfallkontakt angeben (wenn Sie keinen Notfallkontakt haben, können Sie stattdessen „UNKNOWN“ und „0000“ in das Telefonfeld eingeben).

Notfallkontakt:
Ihr Notfallkontakt kann sich entweder innerhalb oder außerhalb der Vereinigten Staaten befinden.

  • Vorname
  • Nachname
  • E-Mail-Addresse
  • Landesvorwahl
  • Telefonnummer

Schritt 6: Hintergrundprobleme

Beantworten Sie abschließend eine Reihe von Hintergrundfragen. Wenn Sie eine der Fragen mit „Ja“ beantworten, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf ESTA, daher empfehlen wir Ihnen, alle Fragen sorgfältig zu lesen.

Hintergrundfragen:

  1. Leiden Sie an einer körperlichen oder psychischen Erkrankung, sind Sie drogenabhängig oder leiden Sie derzeit an einer der folgenden Erkrankungen:
  • Geschwür molle
  • Tripper
  • Leistengranulom
  • Infektiöse Lepra
  • Lymphogranuloma venrum
  • Infektiöse Syphilis
  • Aktive Tuberkulose
  1. Wurden Sie wegen einer Straftat festgenommen oder verurteilt, die zu einem schweren Sachschaden oder zu einem schweren Schaden für eine andere Person oder staatliche Behörde geführt hat?
  2. Haben Sie jemals gegen ein Gesetz in Bezug auf den Besitz, Gebrauch oder Vertrieb illegaler Drogen verstoßen?
  3. Suchen Sie die Teilnahme an terroristischen Aktivitäten, Spionage, Sabotage oder Völkermord oder haben Sie jemals daran teilgenommen?
  4. Haben Sie jemals einen Betrug begangen oder ein irreführendes Bild von sich selbst gemacht, um ein Visum oder einen Zugang zu den Vereinigten Staaten zu erhalten oder anderen zu helfen?
  5. Suchen Sie derzeit in den Vereinigten Staaten nach Arbeit oder waren Sie zuvor ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung in den Vereinigten Staaten beschäftigt?
  6. Wurde Ihnen jemals ein US-Visum verweigert, das Sie mit Ihrem aktuellen oder früheren Reisepass beantragt haben, oder wurde Ihnen jemals die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert oder wurde Ihr Antrag auf Einreise in die Vereinigten Staaten an einer US-Einreisestelle zurückgezogen?
  7. Haben Sie sich jemals länger in den Vereinigten Staaten aufgehalten, als Ihnen von der US-Regierung zugeteilt wurde?
  8. Waren Sie am 1. März 2011 oder später in Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien oder Jemen gereist oder waren Sie dort?

Wie gebe ich Æ, Ø und Å in meinen ESTA-Antrag ein?

Wenn Ihre Informationen normalerweise mit ÆØÅ eingegeben werden, geben Sie sie als AE, OE bzw. AA ein. Im maschinenlesbaren Bereich am unteren Rand Ihres Reisepasses sehen Sie, wie Sie beispielsweise Ihren Namen maschinenlesbar eingeben.

Wie beantrage ich ESTA?

Um Ihren Antrag abzuschließen und ESTA zu beantragen, müssen Sie das Antragsformular ausfüllen und die Antragsgebühr bezahlen. Ihr ESTA-Antrag wird dann zur Bearbeitung gesendet und Sie erhalten in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen eine Antwort. Sie erhalten die Antwort an die von Ihnen im Bewerbungsformular angegebene E-Mail-Adresse.

Kann ich ein ESTA beantragen, wenn ich einen Fleck in meinem Vorstrafenregister habe?

Wenn Sie vorbestraft sind, kann dies Ihre Chancen auf eine ESTA-Reisegenehmigung beeinträchtigen. Konkret hängt es davon ab, ob Ihre Strafe für eine der Straftaten gilt, die in den Hintergrundfragen enthalten sind. Das heißt, wenn Sie wegen einer der folgenden Straftaten verurteilt wurden:

  • Wurden Sie wegen einer Straftat festgenommen oder verurteilt, die zu einem schweren Sachschaden oder zu einem schweren Schaden für eine andere Person oder staatliche Behörde geführt hat?
  • Haben Sie jemals gegen ein Gesetz in Bezug auf den Besitz, Gebrauch oder Vertrieb illegaler Drogen verstoßen?
  • Suchen Sie die Teilnahme an terroristischen Aktivitäten, Spionage, Sabotage oder Völkermord oder haben Sie jemals daran teilgenommen?
  • Haben Sie jemals einen Betrug begangen oder ein irreführendes Bild von sich selbst gemacht, um ein Visum oder einen Zugang zu den Vereinigten Staaten zu erhalten oder anderen zu helfen?

Darüber hinaus können Sie ESTA nicht beantragen, wenn Sie sich oder andere im Zusammenhang mit früheren ESTA- oder Visumanträgen falsch dargestellt haben oder wenn Sie zuvor das Ablaufdatum eines Visums oder einer ESTA-Genehmigung überschritten haben. Wenn Sie jedoch aufgrund Ihres Vorstrafenregisters keinen Anspruch auf ESTA haben, können Sie dennoch über die US-Botschaft ein Visum für die Vereinigten Staaten beantragen.

Kann ich ein ESTA beantragen, wenn ich seit 2011 in einem der im HR158-Paket genannten Länder des Nahen Ostens gereist bin?

Wenn Sie seit März 2011 in einem der in HR158 (Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act of 2015) genannten Länder wohnhaft sind oder zuvor Staatsbürger eines dieser Länder waren, sind Sie nicht berechtigt, weiterzureisen eine ESTA-Genehmigung, aber Sie müssen stattdessen ein Visum beantragen.

HR158 Länder:

  • Iran
  • Irak
  • Libyen
  • Nord Korea
  • Somalia
  • Sudan
  • Syrien
  • Jemen

Wenn Ihre Reise in eines der oben genannten Länder zu Dienstzwecken (zB einer diplomatischen oder militärischen Mission) durchgeführt wurde, können Sie möglicherweise trotzdem ESTA beantragen, sofern Sie dies nachweisen können. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich zunächst an die US-Botschaft zu wenden, um eine Antwort zu Ihrer spezifischen Situation zu erhalten.