ESTA oder Visum?

Um als dänischer Staatsbürger in die Vereinigten Staaten zu reisen, müssen Sie entweder eine ESTA-Reisegenehmigung oder ein Visum beantragen. Wir empfehlen jedem, der dazu berechtigt ist, einen ESTA-Antrag zu stellen, da der gesamte Antragsprozess online stattfindet und somit viel schneller ist als bei einem Visum.

ESTA gilt für eine Vielzahl von Reisezwecken

Als Reisender mit einer ESTA-Genehmigung können Sie für eine Vielzahl von Zwecken in die Vereinigten Staaten reisen.

Genehmigte Reisezwecke

Unternehmen:

  • Rücksprache mit Geschäftspartnern
  • Nehmen Sie an Konferenzen und Kongressen in Wissenschaft, Bildung, Disziplinen und Wirtschaft teil.
  • Nehmen Sie an kurzfristigen Schulungen teil (diese Kurse dürfen nicht von US-Quellen bezahlt werden).
  • Einen Vertrag verhandeln

Tourismus:

  • Tourismus
  • Ferien
  • Besuchen Sie Familie oder Freunde
  • Medizinische Behandlung
  • Nehmen Sie an gesellschaftlichen Veranstaltungen teil, die von bestimmten Organisationen organisiert werden.
  • Nehmen Sie als Amateur an Musicals, Sportveranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen teil, solange sie unbezahlt sind.
  • Nehmen Sie an Kurzzeit-Freizeitkursen teil, solange diese nicht angerechnet werden. Zum Beispiel könnte man einen Kochkurs besuchen.

Nicht genehmigte Reisezwecke

  • Studium, angerechnet.
  • Anstellung
  • Arbeite als ausländische Presse, Radio, Film, Journalist oder sonstiges Informationsmedium.
  • Ständiger Wohnsitz in den Vereinigten Staaten.

Denken Sie daran, dass Sie auch ESTA für einen Zwischenstopp verwenden müssen

Sie benötigen außerdem entweder ESTA oder ein Visum, wenn Sie einen Zwischenstopp an einem US-Flughafen planen. Dies gilt auch, wenn Sie den Flughafen nicht verlassen. Denken Sie auch daran, dass auch minderjährige Reisende ESTA verwenden müssen.

Einige Reisende müssen ein Visum beantragen

Einige Reisende müssen möglicherweise anstelle von ESTA ein Visum beantragen. Dies beinhaltet u.a. diejenigen, die die Hintergrundfragen im Bewerbungsformular nicht zufriedenstellend beantworten können. Dies bedeutet, dass u.a. Personen mit bestimmten besonders ansteckenden Krankheiten, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Missbrauch, Reisende, die ihr Visum bereits überschritten haben, Reisende mit einem kriminellen Vorstrafenregister und Reisende, die seit März 2011 in einer Reihe von Ländern des Nahen Ostens ansässig sind, die im Gesetzespaket HR158 erwähnt werden. Es kann jedoch immer Ausnahmen geben, die es Ihnen ermöglichen, sich trotzdem zu bewerben. Wir empfehlen Ihnen daher als Bewerber, die Hintergrundfragen sehr sorgfältig und ggf. zu lesen. Wenden Sie sich an die US-Botschaft, wenn Sie Zweifel haben, ob Sie ein ESTA oder ein Visum beantragen sollen.